Geschäfts- und Spielbedingungen

Geschäfts- und Spielbedingungen der Sport- & Freizeitcentrum Empelde GmbH & Co. KG

Mit Betreten des SFC Empelde durch Sportler (Mieter und Mitspieler, sowie deren Vertreter) und Besucher werden die folgenden Geschäfts- und Spielbedingungen wirksam:

  1. Alle Sportler, Spontanbucher, Abonnenten, Mitspieler sowie Vertreter der Spieler und Mitspieler haben sich vor Spielbeginn persönlich am Counter zu melden.
  2. Das Betreten der Spielplätze ist nur mit sauberen Hallensportschuhen gestattet (Tennis: glatte helle Sohle, Badminton: helle abriebfeste Sohle). Eine Zuwiderhandlung gilt als Verletzung der Geschäfts- und Spielbedingungen (s. Pkt. 11) Des Weiteren ist ein erhöhtes Reinigungsentgelt zu zahlen.
    Das Wechseln der Kleidung, so auch der Schuhe, erfolgt ausschließlich in den Umkleidekabinen.
  3. Die Buchung von Einzelstunden ist unter Angabe der Pin-Nr. bis zu 14 Tage im Voraus möglich. Persönliche, schriftliche und telefonische Buchungen sind verbindlich. Mit der Buchung werden die Spiel- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Mieter ist zur Zahlung der vollen Platzmiete verpflichtet, unabhängig davon, ob der Platz genutzt wurde oder nicht.
    Stornierungen sind bis zu 24 Std. vor Spielbeginn möglich. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage wird der volle Spielpreis fällig. Die Platzmiete ist grundsätzlich VOR Spielbeginn zu zahlen.
  4. Abobuchungen nimmt die Vermieterin nur auf dem hierfür vorgesehenen und von ihr ausgegebenen Antragsformularen entgegen.
    Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Vermieterin die Buchung bestätigt, und der Mieter den vereinbarten Mietpreis in voller Höhe fristgerecht geleistet hat. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Vermieterin berechtigt, ohne weitere Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vermieten, auch wenn sie vorher den Abschluss bestätigt hat.
  5. Der gemietete Platz steht nur dem Mieter und den von ihm bestimmten Mitspielern zur Verfügung. Nach Ablauf der gebuchten Zeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt.
    Sollten unbenutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, ist vom Benutzer der volle Spielpreis unabhängig von der Benutzungsdauer zu zahlen.
    Eine Weiternutzung von freien Stunden ist nur gegen vorherige Kostenerstattung möglich.
  6. Bei angekündigten Turnieren und/oder Punktspielen wird das Recht vorbehalten, die gebuchten Stunden zu verlegen oder die Kosten zu erstatten. Abonnenten haben für freigegebene oder nicht gespielte Stunden keinen Anspruch auf Erstattung.
  7. Bei Unbespielbarkeit der Plätze u. a. durch Einwirken von Feuer oder Sturm – mit Ausnahme von höherer Gewalt – werden noch nicht gespielte Stunden zu 100% rückvergütet.
    Jegliche andere Ansprüche, gleich welcher Art, sind  ausgeschlossen.
  8. Rauchen, Verzehr von Getränken (außer Mineralwasser in PET-Flaschen) und Lebensmittel sind in den Hallen und Umkleidekabinen untersagt. Hierfür ist das Bistro aufzusuchen. Alle Einrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Die Benutzer der Einrichtungen sind für durch sie verursachte Schäden – bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter – verantwortlich, insoweit die Schäden nicht nachweislich ohne deren Verschulden entstanden sind. Jegliche technische Einrichtungen werden von den Bevollmächtigten der Vermieterin bedient. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  9. Für Garderobe und jegliche andere mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
    Liegengelassene Gegenstände werden eine Woche aufbewahrt und danach dem Deutschen Roten Kreuz übergeben.
  10. Eine Haftung der Vermieterin gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern bei Unfällen, Verlusten, Sach- und Vermögensschäden gleich welcher Art, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrtswegen und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlust von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art, sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.
    Der Aufenthalt von Tieren ist in der Halle und in den Umkleideräumen untersagt. Die Mieter verpflichten sich nur Mitspieler mitzubringen, die diese Geschäfts- und Spielbedingungen anerkennen.
  11. Die Verletzung der Geschäfts- und Spielbedingungen hat den Ausschluss von der Platzbuchung, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot.
    Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien Hannover als vereinbarter Gerichtstand.
  12. Die Parteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Bestimmungen dieser Geschäfts- und Spielbedingungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.

Tun Sie was, bevor sich etwas tut!